Versicherung E-Bikes
Lange wurde über die Versicherung von E-Bikes diskutiert, nun ist es geschafft – das Europäische Parlament hat endlich einen Beschluss gefasst. Um eine Überregulierung zu vermeiden, sind E-Bikes weiterhin nicht versicherungspflichtig.
Danach sind Pedelecs und Fahrzeuge, die ausschließlich für den Motorsport verwendet werden, von der Versicherungspflicht ausgenommen. Dasselbe gilt für Elektromobilitätsroller, Rasenmäher und Kinderspielzeuge. Allerdings können die EU-Mitgliedsstaaten hier individuell abweichende Regelungen erlassen.
ABER – Wer kommt im Schadensfall für die Schäden auf?
Die Zahl der Unfälle an denen E-Bikes beteiligt sind steigt. Das hängt natürlich auch mit der zunehmenden Anzahl zusammen, aber auch mit der deutlich höheren Geschwindigkeit, mit der viele Verkehrsteilnehmerr jetzt unterwegs sind.. Dabei stellt sich natürlich die Frage: Wer haftet für den Schaden?
Deshalb wollte die EU-Kommission die Kraftfahrzeugversicherung ursprünglich auch auf langsamere sogenannte Pedelecs ausweiten.
Die sogenannten S-Pedelecs, erreichen bis zu 45 km/h und sind versicherungspflichtig. Bei den Elektrofahrrädern, ist die maximale Geschwindigkeit auf die der Motor beschleunigen kann auf höchstens 25 km/h begrenzt. Die Überlegungen der EU stießen auf massive Kritik der Fahrradverbände welche befürchteten, dass eine Versicherungspflicht das Marktwachstum von E-Bikes behindern würde.
Da es nun keine Pflichtversicherung gibt, bleibt die Haftung im privaten Bereich des Unfallverursachers – wenn dieser ein E-Bike führt. Daher ist es ratsam, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Wer zum Beispiel ein Auto mit seinem Pedelec / E-Bike beschädigt, muss selbst für die Reparaturkosten aufkommen. Eine Privathaftpflicht sorgt für den Versicherungsschutz und stellt zudem auch gleich noch eine Rechtsschutzversicherung dar, da die Versicherung natürlich den Anspruch des Unfallgegners prüft.. Wichtig ist, dass man darauf achtet, das die Versicherung auch Unfälle mit E-Bikes einschliesst. Damit schließt man nicht nur das unkalkulierbare Kostenrisiko für sich aus, sondern spart sich im Schadensfall auch jede Menge Stress, Zeit und Ärger, da man den Schadensfall nur noch der Versicherung melden muss – die kümmert sich um den Rest.
Und für den Geschädigten ist das natürlich auch um einiges besser – spart sich dieser doch die umständliche, unter Umständen gar gerichtliche Durchsetzung seiner Ansprüche.